CSRD-Bericht

Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist eine 2022 von der EU bestimmte verpflichtende Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, welche unter anderem eine CO2-Bilanzierung beinhaltet. Neben unseren Leistungen finden Sie auf dieser Seite allgemeine Informationen über die CSRD und CO2-Bilanzierung, ob Sie von der Nachhaltigkeitsberichtpflicht betroffen sind, welche Informationen zu berichten sind und wie die Prüfung vorgesehen ist.

CSRD – Erhebung der Daten

delta unterstützt Sie bei der Ermittlung der relevanten Anforderungen für Ihren CSRD-Bericht durch eine Wesentlichkeitsprüfung entsprechend den ESRS-Standards. Nachdem die Informationen ermittelt wurden, welche veröffentlicht werden müssen, klären wir gemeinsam, wie diese am besten erhoben werden. Anschließend helfen wir Ihnen die Erhebung der Daten durchzuführen.

CSRD – Ausarbeitung

Sie haben bereits die zu veröffentlichenden Informationen erhoben aber wissen nicht, wie es weiter geht? Wir helfen Ihnen gerne bei der Ausarbeitung des CSRD-Berichtes und bei der Veröffentlichung in Ihrem Lagebericht .

CO2-Bilanzierung

Unsere studentischen Berater bestimmen mit Ihnen die zu ermittelnden Daten entsprechend des GHG-Protocols. Weiterhin legen wir einen geeigneten Rechner fest und klären daraufhin, wie die Daten erhoben werden. Nach der Erhebung der Daten unterstützen wir Sie bei der Veröffentlichung der Bilanzierung, bspw. im CSRD-Bericht oder separat auf Ihrer Website.

Vertrauen und Reputation

Der CSRD-Bericht erhöht die Transparenz über Ihre Nachhaltigkeitsleistungen und -maßnahmen und stärkt dadurch das Vertrauen sowie die Reputation gegenüber Stakeholdern und Investoren.

Nutzen und Effizienz

Die gesammelten Informationen bieten Ihnen eine solide Grundlage, um Prozesse zu evaluieren und für die Zukunft effizienter zu gestalten. Außerdem sind die zwischen CSRD und EU-Taxonomie abgefragten Informationen ähnlich, sodass Ihnen eine parallele oder gut dokumentierte Arbeitsweise doppelten Aufwand spart.

Kompetenzen und Zukunft

Durch einen intensiven Umgang mit Nachhaltigkeitsberichten steigern Sie Ihre Kompetenzen in der Thematik. Das bedeutet, Sie können Ihr Wissen für zukünftige Vorschriften oder Entscheidungen im Nachhaltigkeitsbereich verwenden.

Beziehungen

Da in der CSRD die gesamte Wertschöpfungskette mitbeachtet werden soll, profitieren Ihre Partner, und somit Ihre Beziehungen zu diesen, von einer ausführlichen und kompetenten Berichterstattung.

Projekterfahrung

delta blickt auf mehr als 270 Projekte und 27 Jahre Projekterfahrung zurück, wovon in den letzten Jahren einige dem Bereich der Nachhaltigkeitsberatung zuzuordnen sind. Außerdem haben wir einiges an Erfahrung mit den Standards zur Berichterstattung (ESRS) sammeln können. Das bedeutet eine effiziente und exakte Arbeitsweise bei Projekten, welche sich über die Jahre etabliert und bewährt hat.

Know-How und Effizienz

Unsere studentischen Berater verfügen über ein breitgefächertes Know-How im Bereich Nachhaltigkeitsberatung. Dieses hat seine Grundlage in einem internen Wissensmanagement System und intern durchgeführten Schulungen. Das ermöglicht uns ein effizientes Vorgehen und eine schnelle Umsetzung ohne großen Einarbeitungszeiten.

Verknüpfung mit EU-Taxonomie

Da die meisten von der CSRD betroffenen Unternehmen auch EU-Taxonomie-pflichtig sind, und hier ähnliche Daten abgefragt werden, bietet es sich an, ein CSRD-Projekt mit der EU-Taxonomie zu verknüpfen.

Gutes Preis-Leistungs-Verhältnis

Als studentische Unternehmensberater sind unsere Preise deutlich geringer als bei konkurrierenden Beratungsunternehmen. Dennoch bieten wir Ihnen ein hohes Niveau an Beratungsleistungen, da wir motiviert sind, zusätzlich zu unserem Studium zu beraten und unser Wissen aus den Vorlesungen anzuwenden.

FAQ zu CSRD

Hier finden Sie ausführliche Informationen zu häufig gestellten Fragen und relevanten Themen bezüglich CSRD und CO2-Bilanzierung. Zögern Sie nicht, uns bei weiteren Fragen zu kontaktieren.

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Allgemeine Informationen

Die EU hat Ende 2022 eine neue Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen verabschiedet, die „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD). Diese soll den bisherigen Nachhaltigkeitsbericht für große Unternehmen („Non-Financial Reporting Directive“ NFRD) ablösen und deutlich erweitern. Der CSRD-Bericht soll ab 2024 für große Unternehmen (Definition große Unternehmen siehe siehe "Sind Sie von der CSRD betroffen?") starten und dann bis 2026 schrittweise ausgeweitet werden, sodass schlussendlich ca. 15 000 Unternehmen in Deutschland von der neuen Nachhaltigkeitsberichtspflicht betroffen sind. Diese Unternehmen müssen einen CSRD-Bericht in ihrem Jahresbericht veröffentlichen, der detaillierte Informationen zu verschiedenen Nachhaltigkeitsaspekten und nichtfinanziellen Kennzahlen enthält. Zu diesen Faktoren gehören u.a. Information zu Treibhausgasemissionen, Lieferketten, Geschlechtergerechtigkeit, Arbeitsbedingungen, Lobbytätigkeiten und Zahlungspraktiken.
Der neue Nachhaltigkeitsbericht führt außerdem das Konzept der doppelten Wesentlichkeit ein, wodurch Unternehmen nicht nur ihren Einfluss auf den Menschen und die Umwelt, sondern auch die Auswirkungen der Nachhaltigkeitsaspekte auf ihr Geschäft darstellen müssen.  Der Nachhaltigkeitsbericht muss im Jahresbericht enthalten sein und von speziell qualifizierten Abschlussprüfern geprüft werden. Der CSRD-Bericht soll somit Vergleichbarkeit, Qualität und Transparenz von Nachhaltigkeitsinformationen fördern und Stakeholder über die Nachhaltigkeit eines Unternehmens informieren.

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Standards für die Berichterstattung – ESRS

Zentrales Element der meisten Nachhaltigkeitsberichte, vor allem aber der CSRD, sind die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), welche einheitliche europäische Berichtstandards vorlegen. Dabei werden die Berichtstandards in mehreren Phasen entwickelt und verabschiedet:

- Im ersten Set werden zwölf Berichtstandards veröffentlicht. Davon sind zehn zu Nachhaltigkeitsthemen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance und zwei Standards mit übergreifenden Anforderungen. Die Veröffentlichung delegierter Rechtsakte soll bis zum 30.06.2023 geschehen.
- Im zweiten Set werden branchenbezogene Berichtstandards für zehn Branchen veröffentlicht. Für börsengelistete kleine und mittlere Unternehmen kommen vereinfachte Berichtstandards. Die Veröffentlichung delegierter Rechtsakte soll bis zum 30.06.2024 geschehen.
- Im dritten Set werden branchenbezogene Berichtstandards ausgeweitet. Diese sollen für voraussichtlich rund 30 weitere Branchen in Kraft treten.

Diese Standards enthalten allgemeine Anforderungen und Grundsätze an die offenzulegenden Informationen. Dabei lassen sich die zwölf Berichtstandards in Set 1 in vier Kategorien einteilen. Zunächst geht es um übergreifende Standards, in denen allgemeine Anforderungen und Angaben festgelegt sind (ESRS 1 und ESRS 2). Im Umweltbereich gibt es fünf vorgeschriebene Standards, welche Berichtsanforderungen an die Themen Klimaschutz, Umweltverschmutzung, Wasser- und Meeresressourcen, Biodiversität und Ökosysteme sowie Kreislaufwirtschaft stellen (ESRS E1 - ESRS E5). In der dritten Kategorie gelten Standards für eigene Belegschaft, Beschäftigte in der Wertschöpfungskette, betroffene Gemeinschaften und Verbraucher/Endnutzer (ESRS S1 – ESRS S4). In der vierten Kategorie sind noch Standards zu Geschäftsgebaren festgelegt (ESRS G1). Zusammenfassend geht es bei der CSRD um die Fragen „wer“, „warum“ und „wann“, während die ESRS die Fragen „wie“ und „was“ beantworten. delta hilft im Rahmen der ESRS zunächst bei einer Aufbereitung der Norm für eine einfache Anwendung. Weiterhin machen wir mit Ihnen eine Wesentlichkeitsprüfung, in welcher geklärt wird, auf welche Kapitel Sie bei der Berichterstattung eingehen müssen. Anschließend machen wir einen ist-soll Abgleich von den zu berichtenden Metriken, Politiken, Maßnahmen und Zielen und implementieren/erstellen die Fehlenden. Zum Schluss verfassen wir Ihren Nachhaltigkeitsbericht entsprechend der ESRS.

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Sind Sie von der CSRD betroffen?

Ab dem Berichtsjahr 2024 sind Unternehmen, die bisher der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) unterlagen, von der CSRD betroffen. Das bedeutet, sie müssen über das Jahr 2024 berichten und diesen Bericht Anfang 2025 veröffentlichen. Ab 2024 gilt die Berichtspflicht für alle großen kapitalmarktorientierten Unternehmen und ab 2025 für alle anderen großen Unternehmen. Für alle kleinen und mittelgroßen kapitalmarktorientierten Unternehmen tritt die Berichtspflicht ab dem Berichtsjahr 2026 in Kraft. Die Größe Ihres Unternehmens können Sie hier ablesen.

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Worüber ist zu berichten?

In der Nachhaltigkeitsberichterstattung sollen aus Nachhaltigkeitssicht der Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis, die Lage des Unternehmens, sowie die Auswirkungen der Unternehmenstätigkeiten auf die Umwelt unter Berücksichtigung des Prinzips der doppelten Wesentlichkeit beschrieben werden.
Der von der CSRD vorgegebene Rahmen besteht aus allgemeinen und spezifischen Berichtsinhalten. Die spezifischen Berichtsinhalte teilen sich auf in die Kategorien Umwelt, Soziales und Governance, in denen Angaben zu den sechs Umweltzielen der Europäischen Union, zu gesellschaftlichen Aspekten wie Chancengleichheit und Angaben zu Governance-Aspekten wie z.B. Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte zu berichten sind.

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CO2-Bilanzierung als Teil der CSRD

Die CO2-Reportingpflicht fällt in den CSRD-Bericht hinein, weshalb für dieselben Unternehmen eine CO2-Bilanzierung verpflichtend ist. Dabei wird bestimmt, in welchen Bereichen Ihr Unternehmen Treibhausgase emittiert, und bietet Ihnen somit die Möglichkeit diese zu dokumentieren, zu verstehen und zu steuern. Der wohl größte Vorteil darin liegt, dass Sie Hauptverursacher Ihrer Emissionen bestimmen und gezielt reduzieren können. Dadurch können Sie nichtgebrauchte Treibhausgasemissions-Zertifikate verkaufen bzw. müssen nicht neue kaufen. Außerdem trägt eine treibhausgasemissionslose Produktion positiv zu Ihrem Marketing bei .

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Wie ist die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgesehen ?

Die Prüfung des CSRD-Berichtes soll von einem externen Abschlussprüfer durchgeführt werden. Dieser kann und darf nicht an der Erhebung der Daten beteiligt sein. Gegenstand der Prüfung ist in folgenden Punkten einzusehen:

- Die Übereinstimmung der Berichtsangaben mit den Vorschriften der CSRD sowie den Standards zur Berichterstattung (ESRS)
- Der Prozess, mit dem das Unternehmen die zu berichtenden Informationen ermittelt hat
- Die Kennzeichnung nach den Anforderungen des elektronischen Reporting Formats (ESEF)
- Die Berichtspflichten nach Artikel 8 der EU-Taxonomie

Die Prüfung wird zunächst mit begrenzter Sicherheit (limited assurance) durchgeführt. Dafür sollen bis zum 1. Oktober 2026 europäische Prüfungsstandards mit begrenzter Sicherheit durch die Europäische Kommission angenommen werden. In Zukunft soll die Prüfung dann mit hinreichender Sicherheit (reasonable assurance) durchgeführt werden. Hierfür ist vorgesehen, dass bis zum 1. Oktober 2028 die Prüfungsstandards erhöht werden.

Unsere Referenzen

Wir haben bereits zahlreiche Projekte mit hoher Qualität und Kundenzufriedenheit durchgeführt. Überzeugen Sie sich selbst in unseren Referenzen!

Projektablauf

Unser klar strukturierter Projektablauf garantiert Ihnen jederzeit maximale Transparenz. Etablierte Prozesse ermöglichen eine enge Zusammenarbeit und regelmäßige Kommunikation mit Ihnen. Durch die genau definierten Projektschritte können wir zu jeder Zeit des Projektes flexibel und schnell auf Ihre Wünsche eingehen.

Erstgespräch

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Projektbesetzung

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Angebotsstellung

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Projektarbeit

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Projektabschluss

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Alexander Gaida

Alexander Gaida
Geschäftsführer für Akquise und Kundenbetreuung
Tel.: 0721 20483510
E-Mail: alexander.gaida@delta-karlsruhe.de