CSRD-Bericht

Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist eine 2022 von der EU bestimmte verpflichtende Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, welche unter anderem eine CO2-Bilanzierung beinhaltet. Neben unseren Leistungen finden Sie in diesem Artikel allgemeine Informationen über die CSRD und CO2-Bilanzierung sowie eine Antwort darauf, ob Sie von der Nachhaltigkeitsberichtpflicht betroffen sind. Außerdem erfahren Sie,  welche Informationen zu berichten sind und wie die Prüfung vorgesehen ist.

CSRD – Erhebung der Daten

delta unterstützt Sie bei der Ermittlung der relevanten Anforderungen für Ihren CSRD-Bericht durch eine Wesentlichkeitsprüfung entsprechend den ESRS-Standards. Zunächst werden die Informationen ermittelt, die  veröffentlicht werden müssen. Anschließend helfen wir Ihnen , die Erhebung der Daten durchzuführen.

CSRD – Ausarbeitung

Sie haben bereits die zu veröffentlichenden Informationen erhoben aber wissen nicht, wie es weiter geht? Wir helfen Ihnen gerne bei der Ausarbeitung des CSRD-Berichts  und bei der Veröffentlichung in Ihrem Lagebericht .

CO2-Bilanzierung

Unsere studentischen Berater bestimmen mit Ihnen die zu ermittelnden Daten entsprechend des GHG-Protocols. Weiterhin legen wir einen geeigneten Bilanzierungsrechner  fest und klären daraufhin, wie die Daten erhoben werden. Nach der Erhebung der Daten unterstützen wir Sie bei der Veröffentlichung der Bilanzierung, bspw. im CSRD-Bericht oder separat auf Ihrer Website.

Vertrauen und Reputation

Der CSRD-Bericht erhöht die Transparenz über Ihre Nachhaltigkeitsleistungen und -maßnahmen und stärkt dadurch das Vertrauen sowie die Reputation  gegenüber Stakeholdern und Investoren.

Nutzen und Effizienz

Die gesammelten Informationen bieten Ihnen eine solide Grundlage, um Prozesse zu evaluieren und für die Zukunft effizienter zu gestalten. Außerdem sind die zwischen CSRD und EU-Taxonomie abgefragten Informationen ähnlich, sodass Ihnen eine parallele oder gut dokumentierte Arbeitsweise doppelten Aufwand spart.

Kompetenzen und Zukunft

Durch einen intensiven Umgang mit Nachhaltigkeitsberichten steigern Sie Ihre Kompetenzen in der Thematik. Das bedeutet, Sie können Ihr Wissen für zukünftige Vorschriften oder Entscheidungen im Nachhaltigkeitsbereich verwenden.

Beziehungen

Da in der CSRD die gesamte Wertschöpfungskette mitbeachtet werden soll, profitieren Ihre Partner, und somit Ihre Beziehungen zu diesen, von einer ausführlichen und kompetenten Berichterstattung.

Projekterfahrung

delta blickt auf mehr als 300 Projekte und 27 Jahre Projekterfahrung zurück. Von den Projekten sind in den letzten Jahren einige dem Bereich der Nachhaltigkeitsberatung zuzuordnen. Außerdem haben wir einige Erfahrungen  mit den Standards zur Berichterstattung (ESRS) sammeln können. Das bedeutet eine effiziente und exakte Arbeitsweise bei Projekten, welche sich über die Jahre etabliert und bewährt hat.

Know-How und Effizienz

Unsere studentischen Berater verfügen über ein breitgefächertes Know-How im Bereich Nachhaltigkeitsberatung. Dieses hat seine Grundlage in einem internen Wissensmanagement System und intern durchgeführten Schulungen. Das ermöglicht uns ein effizientes Vorgehen und eine schnelle Umsetzung ohne große  Einarbeitungszeiten.

Verknüpfung mit EU-Taxonomie

Da die meisten von der CSRD betroffenen Unternehmen auch EU-Taxonomie-pflichtig sind, und hier ähnliche Daten abgefragt werden, bietet es sich an, ein CSRD-Projekt mit der EU-Taxonomie zu verknüpfen.

Gutes Preis-Leistungs-Verhältnis

Als studentische Unternehmensberater sind unsere Preise deutlich geringer als bei konkurrierenden Beratungsunternehmen. Wir bieten Ihnen ein hohes Niveau an Beratungsleistungen. Wir sind motiviert einen Mehraufwand zu erbringen und unser Wissen aus der Forschung  anzuwenden.

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Allgemeine Informationen

Die EU hat Ende 2022 eine neue Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen verabschiedet, die „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD). Diese soll den bisherigen Nachhaltigkeitsbericht für große Unternehmen („Non-Financial Reporting Directive“ NFRD) ablösen und deutlich erweitern. Der CSRD-Bericht soll ab 2024 für große Unternehmen (Definition große Unternehmen siehe  „Sind Sie von der CSRD betroffen?“) starten und dann bis 2026 schrittweise ausgeweitet werden, sodass schlussendlich ca. 15 000 Unternehmen in Deutschland von der neuen Nachhaltigkeitsberichtspflicht betroffen sind. Diese Unternehmen müssen einen CSRD-Bericht innerhalb ihres Jahresberichts veröffentlichen, der detaillierte Informationen zu verschiedenen Nachhaltigkeitsaspekten und nichtfinanziellen Kennzahlen enthält. Zu diesen Faktoren gehören u.a. Information zu Treibhausgasemissionen, Lieferketten, Geschlechtergerechtigkeit, Arbeitsbedingungen, Lobbytätigkeiten und Zahlungspraktiken.

Der neue Nachhaltigkeitsbericht führt außerdem das Konzept der doppelten Wesentlichkeit ein, wodurch Unternehmen nicht nur ihren Einfluss auf den Menschen und die Umwelt, sondern auch die Auswirkungen der Nachhaltigkeitsaspekte auf ihr Geschäft darstellen müssen.

Der Nachhaltigkeitsbericht muss im Jahresbericht enthalten sein und von speziell qualifizierten Abschlussprüfern geprüft werden. Der CSRD-Bericht soll somit Vergleichbarkeit, Qualität und Transparenz von Nachhaltigkeitsinformationen fördern und Stakeholder über die Nachhaltigkeit eines Unternehmens informieren.

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Standards für die Berichterstattung – ESRS

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind eine Norm zur Vorbereitung und Strukturierung des CSRD-Berichts. Sie legen einheitliche europäische Berichtstandards vor und enthalten allgemeine Anforderungen und Grundsätze an die offenzulegenden Informationen. Die ESRS geben somit an, wie der Bericht zu schreiben ist und was der Bericht beinhalten muss. Die Standards werden in drei Sets entwickelt und verabschiedet.

Das erste Set ist am 9. Juni 2023 als Entwurf erschienen und beinhaltet zwölf Berichtstandards. Zehn von diesen sind zu Nachhaltigkeitsthemen in den Bereichen Umwelt, Soziales und verantwortungsvolle Unternehmensführung. Diese lassen sich in drei Kategorien einteilen. Im Umweltbereich gibt es fünf vorgeschriebene Standards, welche Berichtsanforderungen an die Themen Klimaschutz, Umweltverschmutzung, Wasser- und Meeresressourcen, Biodiversität und Ökosysteme sowie Kreislaufwirtschaft stellen (ESRS E1 - ESRS E5). In der zweiten Kategorie müssen Informationen über den Umgang mit betroffenen Stakeholdern, wie der eigenen Belegschaft, veröffentlicht werden (ESRS S1 - S4). In der dritten Kategorie sind Standards zu Geschäftsgebaren festgelegt (ESRS G1). Die anderen zwei beinhalten übergreifende Standards, in denen allgemeine Anforderungen und Angaben festgelegt sind (ESRS 1 und ESRS 2).

Das zweite und dritte Set wurde bisher noch nicht vollständig entwickelt und an die Europäische Kommission weitergeleitet. Für das zweite Set sollen bis November 2023 sektorspezifische Standards entwickelt werden.

Zusammenfassend geht es bei der CSRD um die Fragen „wer“, „warum“ und „wann“, während die ESRS die Fragen „wie“ und „was“ beantworten.  delta hilft im Rahmen der ESRS zunächst bei einer Aufbereitung der Norm für eine einfache Anwendung. Daraufhin prüfen wir die Wesentlichkeit, um für die Offenlegung relevante  Kapitel zu identifizieren. Daran anknüpfend führen wir einen Soll-Ist-Abgleich für die zu berichtenden Metriken, Politiken, Maßnahmen und Ziele  durch und ergänzen diese gegebenenfalls. Abschließend erstellen wir Ihren Nachhaltigkeitsbericht entsprechend der ESRS.

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Sind Sie von der CSRD betroffen?

Ab dem Berichtsjahr 2024 sind Unternehmen, die bisher der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) unterlagen, von der CSRD betroffen. Das bedeutet, sie müssen über das Jahr 2024 berichten und diesen Bericht Anfang 2025 veröffentlichen. Ab 2024 gilt die Berichtspflicht für alle großen kapitalmarktorientierten Unternehmen und ab 2025 für alle anderen großen Unternehmen. Für alle kleinen und mittelgroßen kapitalmarktorientierten Unternehmen tritt die Berichtspflicht ab dem Berichtsjahr 2026 in Kraft. Die Größe Ihres Unternehmens können Sie hier ablesen.

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Worüber ist zu berichten?

In der Nachhaltigkeitsberichterstattung sollen aus Nachhaltigkeitssicht der Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis, die Lage des Unternehmens sowie die Auswirkungen der Unternehmenstätigkeiten auf die Umwelt unter Berücksichtigung des Prinzips der doppelten Wesentlichkeit beschrieben werden

Der von der CSRD vorgegebene  Rahmen besteht aus allgemeinen und spezifischen Berichtsinhalten. Die spezifischen Berichtsinhalte teilen sich in die Kategorien Umwelt, Soziales und Governance  auf. Hierbei sind Angaben zu den sechs Umweltzielen der Europäischen Union und zu gesellschaftlichen Aspekten wie Chancengleichheit erforderlich. Weiterhin muss über  Governance-Aspekten berichtet werden.

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CO2-Bilanzierung als Teil der CSRD

Die CO2-Reportingpflicht fällt in den CSRD-Bericht hinein, weshalb für dieselben Unternehmen eine CO2-Bilanzierung verpflichtend ist. Dabei wird bestimmt, in welchen Bereichen Ihr Unternehmen Treibhausgase emittiert  und bietet Ihnen somit die Möglichkeit diese zu dokumentieren, zu verstehen und zu steuern. Der wohl  größte Vorteil liegt darin, dass Sie Hauptverursacher Ihrer Emissionen bestimmen und gezielt reduzieren können. Dadurch können Sie nicht gebrauchte Treibhausgasemissions-Zertifikate verkaufen bzw. müssen nicht neue kaufen. Außerdem trägt eine treibhausgasemissionslose Produktion positiv zu Ihrer Außenwirkung bei.

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Wie ist die Prüfung des CSRD-Berichts vorgesehen?

Die Prüfung des CSRD-Berichtes soll von einem externen Abschlussprüfer durchgeführt werden. Dieser kann und darf nicht an der Erhebung der Daten beteiligt sein und muss sich für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten qualifiziert haben. Geprüft wird zum einen  wie die Berichtsangaben mit den Vorschriften der CSRD sowie den Standards zur Berichterstattung (ESRS) übereinstimmen. Zum anderen wird der Prozess, mit dem die zu veröffentlichenden Informationen ermittelt wurden, geprüft. Die Prüfung wird zunächst mit begrenzter Sicherheit (limited assurance) durchgeführt. Dafür sollen bis zum 1. Oktober 2026 europäische Prüfungsstandards mit begrenzter Sicherheit durch die Europäische Kommission angenommen werden. In Zukunft soll die Prüfung dann mit hinreichender Sicherheit (reasonable assurance) durchgeführt werden. Hierfür ist vorgesehen, dass bis zum 1. Oktober 2028 die Prüfungsstandards erhöht werden.

Unsere Referenzen im Bereich CSRD-Bericht

VivaLaCSR

Projektablauf

Unser klar strukturierter Projektablauf garantiert Ihnen jederzeit maximale Transparenz. Etablierte Prozesse ermöglichen eine enge Zusammenarbeit und regelmäßige Kommunikation mit Ihnen. Durch die genau definierten Projektschritte können wir zu jeder Zeit des Projektes flexibel und schnell auf Ihre Wünsche eingehen.

Erstgespräch

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Projektbesetzung

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Angebotsstellung

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Projektarbeit

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Projektabschluss

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Lukas Rizzi

Lukas Rizzi
Geschäftsführer für Akquise und Kundenbetreuung
Tel.: 0721 20483510
E-Mail: lukas.rizzi@delta-karlsruhe.de