Lieferketten-sorgfaltsgesetz und SAQ-Bericht

Das LkSG (Lieferkettensorgfaltsgesetz) ist eine seit 2023 verpflichtende EU-Richtlinie und soll die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschen-, Arbeits- und Kinderrechten in der Wertschöpfungskette klarstellen und diese garantieren. Auch die Einhaltung ökologischer Aspekte soll beachtet und die Umsetzung verpflichtend werden. Der SAQ-Bericht dient dabei in der Automobilindustrie als Möglichkeit, die Lieferkette nachhaltig zu gestalten. In den darauffolgenden Artikeln finden Sie Informationen über das LkSG und den SAQ-Bericht, deren Inhalte, ob Sie betroffen sind und welche Leistungen wir Ihnen anbieten.

LkSG - Risikoanalyse

Wir unterstützen Sie in der Vorbereitung einer Risikoanalyse für Ihr Unternehmen und Ihre Lieferkette. Anschließend führen wir die Analyse durch und bestimmen Präventions- und Abhilfemaßnahmen. Ebenso helfen wir Ihnen bei der Erstellung eines Risikomanagementsystems und bei der Zuteilung von Zuständigkeiten.

LkSG - Dokumentation und Berichterstattung

Die identifizierten Risiken und ergriffenen Maßnahmen, um diesen entgegenzuwirken, werden dokumentiert. Wir helfen Ihnen ein Beschwerdeverfahren einzurichten und fassen die Auswirkungen sowie Wirksamkeit der Maßnahmen in einem Bericht zusammen.

SAQ-Bericht

Sie sind in der Automobilbranche als Zulieferer oder Produzent tätig und möchten Ihre Lieferkette als nachhaltig nachweisen und gleichzeitig wichtige Daten für den LkSG erarbeiten? delta unterstützt Sie im gesamten Prozess zur Erstellung eines SAQ-Berichtes.

Gesetzliche Verpflichtung

Bei Nichteinhaltung drohen dem Unternehmen Bußgelder bis zu 8 Mio. € oder 2% des Jahresumsatzes. Zudem können diese Unternehmen für bis zu 3 Jahre von öffentlichen Projekten ausgeschlossen werden. Außerdem dürfen Zulieferer keine (Neu)Aufträge mehr erhalten, sofern sie den SAQ-Bericht nicht vorzeigen können.

Synergien

Seit geraumer Zeit sind etliche Unternehmen verpflichtet verschiedenste Daten, für Berichte zu erheben z.B. für den LkSG oder CSRD-Bericht, dessen Inhalte Überschneidungen aufweisen. Dies bedeutet dass eine Erhebung der Daten für das LkSG und/oder den SAQ-Bericht Ihnen Informationen bieten, welche Sie für weitere Projekte oder Berichte nutzen können. Dies erspart ihnen in Zukunft Ressourcen, welche Sie anderweitig verwenden können.

Vertrauen und Reputation

Das LkSG und der SAQ-Bericht erhöhen die Transparenz über Ihre Bemühungen, um Menschenrechte zu wahren und die Umwelt zu schützen. Dadurch werden das Vertrauen und Ihre Reputation gegenüber Stakeholdern und Investoren gestärkt.

Marketingpotential

Eine nachhaltige und faire Lieferkette ist ihren Aufwand wert, weil Sie diese in idealer Weise für Ihre Marketingstrategie verwenden können. Zudem sind Umweltzertifikate auf diese Weise greifbarer für Sie, was den zuvor genannten Punkt erneut unterstreicht.

Langzeitvorteile

Das Thema Nachhaltigkeit nimmt in Politik und Gesellschaft eine zunehmend größere Rolle ein. Es ist zu vermuten, dass in Zukunft mehr Forderungen und striktere Gesetze an nachhaltige Wirtschaft gestellt werden. Nutzen Sie die Möglichkeit, jetzt schon wertvolle Erfahrungen zu sammeln, um auch in Zukunft gut vorbereitet zu sein.

Projekterfahrung

delta blickt auf mehr als 270 Projekte und 27 Jahre Projekterfahrung zurück, wobei auch schon SAQ-Projekte durchgeführt wurden. Das bedeutet eine effiziente und exakte Arbeitsweise bei Projekten, welche sich über die Jahre etabliert und bewährt hat und sich auch in Ihrem Projekt widerspiegeln wird.

Know-How und Effizienz

Unsere studentischen Berater verfügen über ein breitgefächertes Know-How im Bereich Nachhaltigkeitsberatung. Dieses hat seine Grundlage in einem internen Wissensmanagement System und durchgeführten Schulungen. Das ermöglicht uns ein effizientes Vorgehen und eine schnelle Umsetzung ohne großen Einarbeitungszeiten.

Gutes Preis-Leistungs-Verhältnis

Als studentische Unternehmensberater sind unsere Preise deutlich geringer als bei konkurrierenden Beratungsunternehmen. Außerdem bieten wir Ihnen ein hohes Niveau an Beratungsleistungen, da wir motiviert sind, zu beraten und unser Wissen aus den Vorlesungen anzuwenden.

Weitere Informationen zu LkSG und SAQ

Hier finden Sie ausführliche Informationen zu dem LkSG und dem SAQ. Sollten Sie weitere Fragen haben kontaktieren Sie uns gerne.

delta Logo

Sind Sie von vom LkSG betroffen?

Das LkSG betrifft seit dem 01. Januar 2023 Unternehmen mit mindestens 3000 Arbeitnehmern. Ab 2024 soll das Gesetz auch für Unternehmen mit 1000 Arbeitnehmern in Kraft treten. In Deutschland sind dann knapp 5.000 Unternehmen betroffen.
Auch wenn ein Unternehmen weniger Arbeitnehmer haben sollte, kann es sein, dass es mittelbar, z.B. als Zulieferer, vom LkSG betroffen sein wird. Das liegt daran, dass Zulieferer, die die Kriterien nicht erfüllen, keine (Neu)Aufträge mehr erhalten dürfen. Deshalb bietet es sich auch als Unternehmen kleiner bis mittlerer Größe an, sich mit den Sorgfaltspflichten auseinanderzusetzen. Hierbei nimmt der SAQ-Bericht eine wichtige Rolle ein.
Als Arbeitnehmer zählen:
- reguläre Voll- und Teilzeitarbeiter
- ins Ausland entsandte Arbeitnehmer
- Arbeitnehmer im Homeoffice, Probezeit oder Kurzarbeit
- Unselbstständige Handelsvertreter
- Abwesende im Mutterschaftsurlaub

delta Logo

Was beinhaltet das LkSG?

Zielsetzung des LkSG ist, dass Unternehmen die Einhaltung von Menschen-, Arbeits- und Kinderrechten in der Wertschöpfungskette klarstellen und diese garantieren. Dies soll dadurch zustande kommen, das Unternehmen etliche Systeme Regeln und Maßnahmen einleiten.
Im ersten Schritt ist es wesentlich, sich um die Transparenz und Kenntnis der eigenen Lieferkette zu bemühen und eine Risikoanalyse durchzuführen. Zunächst sollen im eigenen Geschäftsbereich sowie bei unmittelbaren Zulieferern Bereiche identifiziert werden, welche hohe menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken darstellen. Die Analyse soll bei Zulieferern durchgeführt werden, sofern Anhaltspunkte vorliegen, dass menschenrechts- oder umweltbezogenen Pflichten verletzt werden. Unter den tatsächlichen Anhaltspunkten fallen unter anderem eigene Erkenntnisse, Berichte aus der Produktionsregion, Zugehörigkeit eines Zulieferers zu einer Branche mit besonderen menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken oder Hinweise der zuständigen Behörde. Außerdem sind Unternehmen verpflichtet den Zulieferer mit einer Risikoanalyse in Blick zu nehmen, sobald dieser eine wesentliche Veränderung  durchmacht, etwa durch die Einführung neuer Produkte, Projekte oder eines neuen Geschäftsfeldes.
Sofern Risiken identifiziert wurden, geht es in den zweiten Schritt über, welcher geeignete präventive Maßnahmen vorsieht. Dazu gehört zum Beispiel die Vereinbarung entsprechender vertraglicher Menschenrechtsklauseln mit dem unmittelbaren Zulieferer und die Durchführung von Schulungen. Ebenso ist zu überprüfen, ob der Vertragspartner entlang seiner Lieferkette identifizierte Risiken angemessen adressiert. Ist das Risiko einer Menschenrechtsverletzung am eigenen Standort oder in der Lieferkette erkannt worden, müssen angemessene Maßnahmen zur Beendigung oder Minimierung getroffen werden. Dies gilt erst recht, wenn die Menschenrechtsverletzung bereits eingetreten ist.
Liegen dem Unternehmen tatsächliche Anhaltspunkte über eine mögliche Verletzung einer menschenrechtsbezogenen oder umweltbezogenen Pflicht bei einem mittelbaren Zulieferer vor, so beginnt der dritte Schritt. Hier muss eine Risikoanalyse durchgeführt werden, mit welcher dann Präventionsmaßnahmen gegenüber dem Verursacher definiert werden. Dies geschieht in Form von Kontrollmaßnahmen oder Vorbeugung und Vermeidung von Risiken. Steht eine Verletzung unmittelbar bevor oder ist eine solche bereits eingetreten, ist ein Konzept zu erstellen und umzusetzen, um sie zu verhindern, zu beenden oder zu minimieren.
Unternehmen werden außerdem dazu aufgefordert entweder ein unternehmensinternes Beschwerdeverfahren einzurichten oder sich an einem entsprechenden externen Beschwerdeverfahren zu beteiligen. Über die Erfüllung der Pflichten müssen Unternehmen jährlich einen Bericht bei der zuständigen Behörde einreichen.

delta Logo

SAQ-Bericht

Im SAQ-Fragebogen (Self-Assessment-Questionnaire -> Selbstbeurteilungs-Fragebögen) soll ausschließlich von Spediteuren und Zulieferern der Automobilhersteller eine Auskunft über verschiedene CSR (Corporate Social Responsibility) Themen gegeben werden. Die Themen sind Menschen-, Arbeits- und Umweltrechte. Zusätzlich dazu soll der Zulieferer einen Verhaltenskodex und eine Unternehmensethik vorlegen. Er soll dazu dienen, dass nur Spediteure und Zulieferer, die eine gewisse Nachhaltigkeit erfüllen, (Neu-)Aufträge von den großen Automobilherstellern bekommen. Ziel des Berichtes ist es die Nachhaltigkeitsstrategie der Zulieferindustrie sukzessiv zu verbessern. Der Bericht wird alle zwei Jahre aktualisiert. Zudem bietet der SAQ eine Möglichkeit für Automobilunternehmen ihre Nachhaltigkeit in der Lieferkette nachzuweisen.
Das Ergebnis des SAQ-Berichtes wird in Form eines S-Ratings, einem Nachhaltigkeitsrating, angegeben. Es wird eine Unterscheidung bei der Größe der Zulieferer gemacht. Kleine Zulieferer, d.h. Zulieferer mit 1-9 Mitarbeitern können von einer SAQ-Befreiungspflicht profitieren. Größere Zulieferer mit 10+ Mitarbeitern müssen jedoch gewisse Mindeststandards erfüllen, um ein positives S-Rating zu bekommen. Damit man die Informationen des SAQ-Berichts in das LkSG einbetten kann, wurde der SAQ aktualisiert.

Unsere Referenzen

Wir haben bereits zahlreiche Projekte mit hoher Qualität und Kundenzufriedenheit durchgeführt. Überzeugen Sie sich selbst in unseren Referenzen!

Projektablauf

Unser klar strukturierter Projektablauf garantiert Ihnen jederzeit maximale Transparenz. Etablierte Prozesse ermöglichen eine enge Zusammenarbeit und regelmäßige Kommunikation mit Ihnen. Durch die genau definierten Projektschritte können wir zu jeder Zeit des Projektes flexibel und schnell auf Ihre Wünsche eingehen.

Erstgespräch

Erstgespräch

Projektbesetzung

Projektbesetzung

Angebotsstellung

Angebotsstellung

Projektarbeit

Projektarbeit

Projektabschluss

Projektabschluss

Haben Sie Fragen an delta?

Vielen Dank für Ihre Nachricht!
Leider ist etwas schiefgelaufen. Bitte versuchen Sie es erneut!
Alexander Gaida

Alexander Gaida
Geschäftsführer für Akquise und Kundenbetreuung
Tel.: 0721 20483510
E-Mail: alexander.gaida@delta-karlsruhe.de