EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie-Verordnung (EU-Tax-VO) repräsentiert mit der Offenlegungsverordnung (SFRD) und der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) die drei Säulen der „Sustainable Finance Strategy“ der EU und synergiert daher mit der CSRD. Sie alle tragen dazu bei, Finanzströme auf den europäischen Kapitalmärkten in nachhaltige Investitionen, also Unternehmen mit „grünen Wirtschaftstätigkeiten“, zu lenken. Die EU-Taxonomie schafft die Grundlagen dazu, eine einheitliche Definition von Nachhaltigkeit festzulegen. Es geht um eine Klassifizierung der Unternehmen in nachhaltig oder nicht. In diesem Artikel finden Sie zunächst Informationen zu unseren Leistungen sowie den Vorteilen, welche eine gute EU-Tax-VO und delta Ihnen bietet. Weiter unten gibt es ausführliche Informationen dazu, ob Sie betroffen sind, worüber zu berichten ist und wie die Prüfung vorgesehen ist.

Analyse der Geschäftsaktivitäten

delta unterstützt Sie bei der Analyse und Ermittlung EU-Tax-VO relevanter Geschäftsaktivitäten und der Prüfung dieser auf die Konformität. Auf Basis dessen werden wir mit Ihnen die zu berichtenden Kennzahlen ermitteln. Nach der Ermittlung werden wir diese mit Ihnen interpretieren und die Analyse ausarbeiten.

Aufsetzen der EU-Tax-VO

Sie haben die Kennzahlen aber wissen nicht weiter? Delta wird Ihnen dabei behilflich sein die Verordnung vollständig und korrekt aufzusetzen.

Optimierung der Geschäftsbereiche

delta wird Sie bei der Planung und Optimierung der Geschäftsprozesse unterstützen, um nachhaltig die vorgeschriebenen Umweltziele zu erreichen.

Vertrauen und Reputation

Die EU-Tax-VO erhöht die Transparenz über Ihre Geschäftsaktivitäten und stärkt dadurch das Vertrauen sowie die Reputation gegenüber Stakeholdern und Investoren. Der Nachhaltigkeitsstatus spielt für zukünftige Finanzierungen eine große Rolle.

Nutzen und Effizienz

Die Richtlinien der Taxonomie animieren zur Effizienz und nachhaltigem Handeln in vielen Bereichen des Unternehmens. Unternehmen werden dadurch veranlasst die besten Techniken/Praktiken anzuwenden. Außerdem sind die zwischen CSRD und EU-Taxonomie abgefragten Informationen ähnlich, sodass Ihnen eine parallele oder gut dokumentierte Arbeitsweise doppelten Aufwand spart.

Kompetenzen und Zukunft

Durch die erworbenen Kompetenzen , wie Erarbeitung der Kennzahlen oder Aufsetzung der Verordnung werden Sie in der Lage sein, Prozesse eigenständig zu analysieren und diese auf wettbewerbsrelevante Entscheidungen anzuwenden.

Marketing

Die EU-Tax-VO kann auch als Teil eines Green-Marketingmoves verwendet werden. Durch einen guten Bericht heben Sie sich von Ihren Wettbewerbern ab.

Projekterfahrung

delta blickt auf mehr als 270 Projekte und 27 Jahre Projekterfahrung zurück, wovon in den letzten Jahren einige dem Bereich der Nachhaltigkeitsberatung zuzuordnen sind. Das bedeutet eine effiziente und exakte Arbeitsweise bei Projekten, welche wir Ihnen bieten können.

Know-How und Effizienz

Unsere studentischen Berater verfügen über ein breitgefächertes Know-How im Bereich Nachhaltigkeitsberatung. Dieses hat seine Grundlage in einem internen Wissensmanagement und intern durchgeführten Schulungen. Das ermöglicht uns ein nachhaltiges Verfahren und eine schnelle Umsetzung ohne großen Einarbeitungszeiten.

Verknüpfung mit CSRD

Es bietet sich an den Taxonomie-Bericht mit einem CSRD-Bericht zu verknüpfen, da die Kennzahlen und zu erarbeitenden Informationen ähnlich sind. Zudem gibt es auch Überschneidungen mit dem LKSG und der SAQ.

Gutes Preis-Leistungs-Verhältnis

Als studentische Unternehmensberater sind unsere Preise deutlich geringer als bei konkurrierenden Beratungsunternehmen. Wir bieten Ihnen ein hohes Niveau an Beratungsleistungen. Wir sind motiviert einen Mehraufwand zu erbringen und unser Wissen aus Vorlesungen anzuwenden.

FAQ zur EU-Taxonomie

Hier finden Sie ausführliche Informationen zu häufig gestellten Fragen und relevanten Themen bezüglich der EU-Taxonomie-Verordnung. Bei weiteren Fragen zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. 

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Allgemeiner Überblick

Die Taxonomie ist ein EU-weit gültiges System zur Klassifizierung nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten. Sie soll zur Orientierung und zum grünen Umbau von Energieproduktion und Wirtschaft dienen. Das Finanzsystem spielt eine essenzielle Rolle im Übergang zu einer emissionsarmen, ressourcenschonenden Wirtschaft. Aus diesem Grund zielt die Verordnung darauf ab, mehr Geld in nachhaltige, klimaschonende Tätigkeiten zu lenken und die Umweltbilanz hervorzuheben.
Die Entscheidung, ob ein Unternehmen als nachhaltig eingestuft wird oder nicht, wird auf der Grundlage der EU-Taxonomie-Kriterien getroffen. Diese Kriterien werden von der Europäischen Kommission verwaltet und aktualisiert. Diese ist verantwortlich für die Überprüfung von Technologien, Prozessen und Geschäftspraktiken, um zu bestimmen, ob sie den Taxonomie-Kriterien entsprechen und daher als nachhaltig eingestuft werden können. 

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Sind Sie von der EU-Tax-VO betroffen?

Die EU-Tax-VO ist seit dem Jahr 2022 vereinzelt auf das letzte Geschäftsjahr anzuwenden. Ab 2023 sind berichtspflichtig: Finanzdienstleister, alle kapitalmarktorientierten Unternehmen, welche nach der NFRD zur Berichterstattung verpflichtet sind. Ab 2025 sind alle großen Kapitalgesellschaften unabhängig der Orientierung und kapitalmarktorientierte KMUs berichtspflichtig. Die Größe Ihres Unternehmens können Sie bspw. hier einsehen.

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Worüber ist zu berichten?

EU-Taxonomie definiert 6 Hauptziele: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zur Kreislaufwirtschaft, Reduzierung der Umweltverschmutzung, Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.
Ob eine Wirtschaftsaktivität als nachhaltig gilt oder nicht, wird anhand der technischen Bewertungskriterien entschieden, die für jede Aktivität und jedes Umweltziel einer zu erreichenden Leistungsschwelle unterliegen. Dazu kommen festgelegte soziale Mindeststandards, Sicherheitsstandards sowie die Kontrolle der DNSH-Kriterien. Bisher gibt es noch nicht zu jedem Ziel passende Bewertungskriterien, somit müssen Unternehmen, die bereits von der Taxonomie-Verordnung betroffen sind, auch noch nicht zu allen Zielen berichten.
Zudem unterscheidet die EU-Taxonomie zwischen drei Arten von nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten:
1) Wesentliche Beiträge leisten einen unmittelbaren Beitrag zu einem der sechs Umweltziele, ohne eines der anderen Ziele zu beeinträchtigen. Ob das der Fall ist, wird anhand technischer Bewertungskriterien in Form delegierter Rechtsakte festgehalten.
2) Ermöglichende Tätigkeiten tragen unmittelbar dazu bei, dass andere Wirtschaftsaktivitäten einen wesentlichen Beitrag zu einem der sechs Ziele leisten.
3) Als Transitions-Aktivitäten gelten Aktivitäten, für die es aus technologischen oder wirtschaftlichen Gründen (noch) keine CO2-freundlicheren Alternativen gibt.

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Wie ist die Prüfung der EU-Tax-VO vorgesehen?

Die EU prüft nicht die einzelnen Unternehmen, sondern es liegt an jedem Unternehmen selbst, seine Geschäftspraktiken, Prozesse und Technologien zu überprüfen und zu dokumentieren, ob sie den Taxonomie-Kriterien entsprechen. Es kann jedoch auch unabhängige Überprüfungen und Zertifizierungen geben, um die Übereinstimmung mit den Kriterien zu bestätigen.
- Es werden Geschäftsaktivitäten auf den NACE-Code geprüft
- Diese werden auf den Beitrag zum Umweltziel geprüft
- Darauf folgt die Prüfung der Standards und DNSH-Kriterien
- Berechnung der Anteiligen Kennzahlen
Die Verordnung wird von der EU-Kommission überwacht, diese wird durch Expertengruppen wie die TEG, JRC sowie durch Aufsichtsbehörden (EBA, ESMA, EIOPA) unterstützt.

Unsere Referenzen

Wir haben bereits zahlreiche Projekte mit hoher Qualität und Kundenzufriedenheit durchgeführt. Überzeugen Sie sich selbst in unseren Referenzen!

Projektablauf

Unser klar strukturierter Projektablauf garantiert Ihnen jederzeit maximale Transparenz. Etablierte Prozesse ermöglichen eine enge Zusammenarbeit und regelmäßige Kommunikation mit Ihnen. Durch die genau definierten Projektschritte können wir zu jeder Zeit des Projektes flexibel und schnell auf Ihre Wünsche eingehen.

Erstgespräch

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Projektbesetzung

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Angebotsstellung

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Projektarbeit

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Projektabschluss

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Alexander Gaida

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Geschäftsführer für Akquise und Kundenbetreuung
Tel.: 0721 20483510
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